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RG, 19.02.1931 - II 110/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zum Begriff des Raufhandels (§ 227 StGB.). Ist eine Person, die bei Benutzung einer öffentlichen Straße einem ihr dort drohenden Angriff nicht ausweicht, "nicht ohne ihr Verschulden in die Schlägerei hineingezogen"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 163
Wird zitiert von ... (7)
- BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89
Gewaltopferentschädigung bei riskantem Verhalten des Opfers
auszuweichen (zu Ausnahmen vgl BGH bei Dallinger MDR 1958, 12 f; RGSt 65, 163). - BGH, 05.07.1978 - 2 StR 201/78
Zubilligung eines eingeschränkten Rechts zur Notwehr - Herbeiführung einer …
Eine andere Beurteilung ist dagegen dann geboten, wenn der Angreifer ein rechtlich erlaubtes oder jedenfalls sozialethisch nicht zu mißbilligendes Verhalten seines Gegners zum Anlaß für einen rechtswidrigen Angriff nimmt (vgl. RGSt 65, 163, 165; BGHSt 27, 336;… Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 19. Aufl., Rdn. 59 zu § 32 StGB). - BGH, 26.05.1964 - 1 StR 90/64
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die …
Indessen begründete diese Möglichkeit unter den gegebenen Umständen für ihn keine Rechtspflicht zum Ausweichen, geschweige denn eine "Verwirkung" des Rechts, sich im Rahmen des § 53 StGB gegen den rechtswidrigen Angriff des später Getöteten zur Wehr zu setzen (vgl. auch RGSt 65, 163, 165 zu § 227 StGB).
- BGH, 26.02.1964 - 2 StR 501/63
Verletzung der Aufklärungspflicht wegen nicht ausreichender Befragung eines …
Allein darin, daß die Angeklagten sich in den Hofraum begaben, kann nun freilich, wie dem Schwurgericht zuzugeben ist, ein solches Verschulden nicht erblickt werden (vgl. RGSt 65, 163; RG HRR 1933 Nr. 441). - BGH, 11.08.1955 - 1 StR 220/55
Rechtsmittel
Die Rechtswidrigkeit eines Angriffs wird selbst dadurch nicht beseitigt, daß er vom Angegriffenen schuldhaft verursacht war (RGSt 65, 163, 165; 73, 341). - BGH, 17.12.1975 - 3 StR 163/75
Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung - …
Dadurch, daß der Angeklagte sich in Ausübung seines Rechts, die Straße für den Heimweg zu benutzen, nichtsahnend in den Einwirkungsbereich seiner Gegner begab, setzte er keine "illicita causa", auf Grund deren er für daraus später entstandene Verletzungsfolgen haftbar gemacht werden könnte (…vgl. u.a. Lenckner a.a.O., S. 309;… Bertel a.a.O., S. 27, 30; RGSt 65, 163, 165). - BGH, 07.05.1953 - 4 StR 645/52
Rechtsmittel
Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass der Angriff als Folge des Zurufs vom Angeklagten S. voraus gesehen werden konnte, und dass der von den Angreifern als Herausforderung empfundene Zuruf auch unter Zugrundelegung des Sachverhalts rechtswidrig war, von dem S. ausgehen durfte (vgl. RGSt 65, 163, 340; RG JW 1925, 2470 Nr. 5; HRR 1934 Nr. 673).